Kulturrecht
Kulturrecht bildet die Grundlage für das selbstbestimmte Handeln von Kulturinitiativen und Vereinen. Es umfasst Fragen zu Vereinsorganisation, Urheberrecht oder Arbeits- und Sozialrecht. Gerade freie Kulturinitiativen bewegen sich oft im Spannungsfeld zwischen künstlerischer Freiheit und rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein gutes Verständnis der rechtlichen Grundlagen stärkt die Position von Kulturtätigkeiten, schafft Sicherheit im Alltag und ermöglicht nachhaltiges Arbeiten – im Sinne einer lebendigen, solidarischen und unabhängigen Kulturlandschaft.
Eine Broschüre erarbeitet von der Arbeiterkammer Wien speziell für Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen.
Hier geht es zum Jahresbericht der AKM aus dem Jahr 2024.
Kulturvereine tragen Verantwortung für sichere Räume für Kinder und Jugendliche sowie für ihre Mitarbeiter:innen. Kinderschutzkonzepte und Konzepte gegen Machtmissbrauch schaffen klare Regeln, benennen Zuständigkeiten und geben Handlungssicherheit bei Grenzverletzungen oder Verdachtsfällen. Mit den aktuellen bundesweiten Richtlinien zu diesen beiden Themen wird diese Verantwortung weiter gestärkt. Sie betonen Prävention, Beteiligung von Kindern und Mitarbeiter:innen sowie verbindliche Schutzstrukturen. Gewaltprävention ist eine gemeinsame Aufgabe von Vorständen, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Klare Konzepte schafft Vertrauen und zeigt: Kinderschutz geht uns alle an.
Die FAQ des Bundes geben Antworten zur Erstellung einzelner Konzepte.