unterstützungen für künstler:innen Land Salzburg
Jahresstipendien in sieben Sparten und zwölf Auslandsateliers
Das Land Salzburg schreibt auch 2026 Auslandsstipendien in spannenden Destinationen wie Paris, Indien oder Kanada mit unterschiedlichen Zuschusshöhen aus. Die Jahresstipendien in den Sparten: Bildende Kunst, Fotografie, Musik, Literatur, Medienkunst, Darstellende Kunst – Schwerpunkt Tanz/Performance – sowie Film sind mit je 12.000 Euro dotiert und erlauben künstlerische Arbeit ohne Produktionsdruck.
Allgemeine Einreichbedingungen zum Jahresstipendien:
Salzburg-Bezug:
- in Salzburg geboren und über Geburtsort hinausgehender biografischer Bezug
- Hauptwohnsitz mind. seit 2 Jahren in Salzburg
- künstlerischer Schwerpunkt der letzten zwei Jahre in Salzburg
- Studium mind. seit zwei Jahren in Salzburg
→ Nachweise zu Salzburg-Bezug sind zu erbringen
Einzureichen sind:
- Einreichbogen
- Lebenslauf (künstlerischer Werdegang)
- Begleitschreiben: Begründung für Bewerbung
- Mehrfachbewerbungen sind im Einreichungsbogen anzugeben
- Dokumentation nach Abschluss des Stipendiumjahres
Einreichfristen:
- Bildende Kunst und Fotografie: 08. April 2026
- Medienkunst: 12. April 2026
- Film: 21. April 2026
- Musik und Literatur: 12. Mai 2026
- Darstellende Kunst: 19. Mai 2026
→ Die gesamten Unterlagen sind unter dem Betreff „Jahresstipendium + Sparte“ per E-Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at zu senden.
Allgemeine Einreichbedingungen zu den Auslandsateliers:
Salzburg-Bezug:
- in Salzburg geboren und über Geburtsort hinausgehender biografischer Bezug
- Hauptwohnsitz mind. seit 2 Jahren in Salzburg
- künstlerischer Schwerpunkt der letzten zwei Jahre in Salzburg
- Studium seit mind. zwei Jahren in Salzburg
→ Nachweise zu Salzburg-Bezug sind zu erbringen.
Konditionen:
- Die in der Ausschreibung angegebene Dauer und der Zeitpunkt für den Arbeitsaufenthalt sind nicht verschiebbar, sollten mehrere Termine zur Auswahl stehen, bitte mögliche Termine angeben.
- Die ausgeschriebenen Wohnmöglichkeiten sind jeweils für eine Person vorgesehen. Besuche und Begleitung von Partner:innen sind nur nach Absprache und Zustimmung möglich.
- Der Arbeitsbericht ist als ausführlicher Aufenthaltsbericht anzulegen. Er umfasst etwa eine A4-Seite Text sowie Fotografien der entstandenen künstlerischen Arbeiten und
ist spätestens einen Monat nach der Rückkehr einzureichen. - Seit 2020 können sich Salzburger Künstler:innen dreimal in sieben Jahren für einen Auslandsaufenthalt bewerben.
Für die gleiche Destination, für die bereits ein Stipendium des Landes gewährt wurde, ist keine erneute Bewerbung möglich.
Einzureichen sind:
- Portfolio der eigenen künstlerischen Arbeit
- Motivationsschreiben
- Aufstellung aller bisherigen öffentlich geförderten Auslandsaufenthalte
- Nachweis des Salzburg-Bezugs
- Einreichungsbogen mit Angabe der Destination(en) und des Zeitraums
→ Die gesamten Bewerbungsunterlagen sind unter dem Betreff „Ateliers 2026“ bis 23. Februar ausschließlich per E-Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at zu senden. Bei der Übermittlung größerer Datenmengen: Online-Plattformen (z.B. WeTransfer o.ä)