KULTUR & NACHHALTIGKEIT
Kunst und Kultur begleiten uns ein Leben lang – und können darüber hinaus Zukunft ermöglichen. Immer mehr Menschen entscheiden sich, gemeinnützige Kulturvereine in ihrem Testament zu berücksichtigen. Gerade die freie, zeitgenössische Kulturszene in Stadt und Land Salzburg ist auf solche langfristigen Beiträge angewiesen – mit Ihrem Vermächtnis können Sie die freie Kultur in Salzburg nachhaltig stärken.
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Viele unterstützen Kultur bereits aktiv – als Publikum, Fördernde oder aus persönlicher Verbundenheit. Ein Erbe geht einen Schritt weiter: Es macht aus Wertschätzung dauerhafte Wirkung. Sie entscheiden bewusst, was mit Ihrem Nachlass geschieht, und können neben Angehörigen auch kulturelle Initiativen bedenken. Damit kann etwas weiterleben, das Ihnen selbst wichtig war: Musik, Literatur, Theater, Museen, kulturelle Bildung, Denkmalpflege, künstlerische Arbeit oder lebendige Orte der Begegnung. Gerade freie Kulturinstitutionen profitieren davon besonders. Sie schaffen Räume für neue künstlerische Positionen, fördern junge Talente und halten kulturelle Vielfalt lebendig. Ihr Beitrag – unabhängig von der Höhe – kann konkret ermöglichen:
Rechtlich gilt in Österreich: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Mit einer Verfügung können Sie gezielt gestalten – unter Berücksichtigung des Pflichtteils für direkte Angehörige. Gemeinnützige Vereine müssen dabei explizit im Testament genannt werden, idealerweise mit vollständigen Daten.
Gut zu wissen: In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Ihr Vermögen kann dadurch unmittelbar zeitgenössischer Kunst, kultureller Vielfalt und gemeinnütziger Kulturarbeit zugutekommen.
Darüber hinaus können Sie festlegen, wofür Ihr Beitrag konkret verwendet wird – etwa für ein bestimmtes Projekt oder Programm. Ein frühzeitiger Kontakt mit dem Verein schafft Klarheit und stellt sicher, dass Ihr Wunsch nachhaltig umgesetzt wird.
Was bleibt, ist mehr als Vermögen. Es ist eine Entscheidung für kulturelle Nachhaltigkeit, für lebendige Gegenwartskunst – und für eine Zukunft, in der freie Kultur weiterhin Raum hat.
Mit freundlicher Unterstützung unserer Partner:innen der Salzburger Notarinnen und Notare informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer letztwilligen Zuwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.

Mit einem Testament können Sie festlegen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer Menschen, Projekte oder Anliegen – etwa zeitgenössische Kunst und Kultur – gezielt unterstützen möchte, kann dies in einem Testament ausdrücklich festhalten.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein gültiges Testament vor, wird das Vermögen nach den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt. Dabei werden bestimmte Angehörige berücksichtigt.
Pflichtteilsansprüche
Auch wenn ein Testament besteht, haben bestimmte nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu zählen in Österreich insbesondere Kinder und Ehepartner:innen bzw. eingetragene Partner:innen.
Erbe oder Vermächtnis – wo liegt der Unterschied?
Erbschaft bedeutet, dass eine Person den gesamten Nachlass oder einen Anteil daran erhält.
Vermächtnis (Legat) bedeutet, dass eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Betrag weitergegeben wird – etwa eine Summe zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur oder zur Unterstützung einer konkreten kulturellen Initiative.
Kann eine Kulturinstitution berücksichtigt werden?
Ja. Neben Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen können auch gemeinnützige Organisationen und Kulturinstitutionen in einem Testament berücksichtigt werden. Viele Menschen entscheiden sich dafür, kulturelle Räume, künstlerische Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe über das eigene Leben hinaus zu stärken.
Testament ändern
Ein Testament ist keine endgültige Entscheidung. Es kann grundsätzlich jederzeit angepasst, ergänzt oder widerrufen werden.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen sollen einen ersten Überblick geben. Rechtliche Rahmenbedingungen können sich je nach persönlicher Situation unterscheiden. Eine individuelle Beratung beim Notariat in Ihrer Nähe schafft Klarheit und Sicherheit.
Mit einem Testament können Sie selbst entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschieht – und damit auch festlegen, ob ein Teil Ihres Vermögens künftig Kunst und Kultur unterstützen soll. Neben Angehörigen können auch Kulturvereine oder gemeinnützige Organisationen als Erb:innen eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden.
Damit Ihr letzter Wille eindeutig und rechtsgültig ist, braucht es einige grundlegende Angaben:
Ein fremdhändiges Testament wird von einer anderen Person verfasst oder am Computer erstellt.
Zusätzlich braucht es:
Gut zu wissen: Wer Kunst und Kultur berücksichtigen möchte, kann einen Kulturverein auf unterschiedliche Weise bedenken:
Nicht immer muss eine Organisation als Erb:in des gesamten Vermögens eingesetzt werden. Es gibt unterschiedliche Wege, Kulturvereine oder Kultureinrichtungen zu unterstützen:
Das kann sein:
„Mein Atelier in Salzburg vermache ich dem Kulturverein XY.“
Das kann sein:
Der Vorteil: Die Wirkung kann direkt erlebt und begleitet werden.
Möglich sind beispielsweise:
Gut zu wissen: Während Vermächtnisse im Testament festgelegt werden, können Schenkungen bereits zu Lebzeiten erfolgen; Stiftungen wiederum können entweder zu Lebzeiten oder im Rahmen einer Nachlassregelung eingerichtet werden.


