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Mai 2026
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Dienstag, 02. Juni 2026

Was bleibt, wirkt weiter.

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© Eric Pratter
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KULTUR & NACHHALTIGKEIT

Kultur braucht Erbe*

Kunst und Kultur begleiten uns ein Leben lang – und können darüber hinaus Zukunft ermöglichen. Immer mehr Menschen entscheiden sich, gemeinnützige Kulturvereine in ihrem Testament zu berücksichtigen. Gerade die freie, zeitgenössische Kulturszene in Stadt und Land Salzburg ist auf solche langfristigen Beiträge angewiesen – mit Ihrem Vermächtnis können Sie die freie Kultur in Salzburg nachhaltig stärken.

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Viele unterstützen Kultur bereits aktiv – als Publikum, Fördernde oder aus persönlicher Verbundenheit. Ein Erbe geht einen Schritt weiter: Es macht aus Wertschätzung dauerhafte Wirkung. Sie entscheiden bewusst, was mit Ihrem Nachlass geschieht, und können neben Angehörigen auch kulturelle Initiativen bedenken. Damit kann etwas weiterleben, das Ihnen selbst wichtig war: Musik, Literatur, Theater, Museen, kulturelle Bildung, Denkmalpflege, künstlerische Arbeit oder lebendige Orte der Begegnung. Gerade freie Kulturinstitutionen profitieren davon besonders. Sie schaffen Räume für neue künstlerische Positionen, fördern junge Talente und halten kulturelle Vielfalt lebendig. Ihr Beitrag – unabhängig von der Höhe – kann konkret ermöglichen:

  • künstlerische Produktionen und Projekte
  • Erhalt unabhängiger Kulturorte und Kulturarbeit
  • kulturelle Teilhabe für kommende Generationen
  • Weiterentwicklung zeitgenössischer Kunst

Rechtlich gilt in Österreich: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Mit einer Verfügung können Sie gezielt gestalten – unter Berücksichtigung des Pflichtteils für direkte Angehörige. Gemeinnützige Vereine müssen dabei explizit im Testament genannt werden, idealerweise mit vollständigen Daten.

Gut zu wissen: In Österreich gibt es derzeit keine allgemeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Ihr Vermögen kann dadurch unmittelbar zeitgenössischer Kunst, kultureller Vielfalt und gemeinnütziger Kulturarbeit zugutekommen.

Welche Wege stehen Ihnen offen?

  • Testament: Einen Verein als Erbe oder Miterbe einsetzen.
  • Vermächtnis: Einer Kultureinrichtung gezielt Geldbetrag, Gegenstand oder bestimmten Vermögenswert zukommen lassen.
  • Schenkung zu Lebzeiten: Unterstützung schon jetzt wirksam machen.
  • Stiftung: Für größere oder langfristig angelegte Vorhaben.

Darüber hinaus können Sie festlegen, wofür Ihr Beitrag konkret verwendet wird – etwa für ein bestimmtes Projekt oder Programm. Ein frühzeitiger Kontakt mit dem Verein schafft Klarheit und stellt sicher, dass Ihr Wunsch nachhaltig umgesetzt wird.
Was bleibt, ist mehr als Vermögen. Es ist eine Entscheidung für kulturelle Nachhaltigkeit, für lebendige Gegenwartskunst – und für eine Zukunft, in der freie Kultur weiterhin Raum hat.

Mit freundlicher Unterstützung unserer Partner:innen der Salzburger Notarinnen und Notare informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer letztwilligen Zuwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.

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Erbfolge vertikal 45
Die gesetzliche Erbfolge in Österreich regelt, wer erbt, wenn kein Testament vorliegt. Zunächst erben die nächsten Angehörigen – Kinder, Enkel und Urenkel. Gibt es keine direkten Nachkommen, treten die nächsten Verwandtschaftsgruppen ein. Ehepartner:innen haben zusätzlich einen gesetzlichen Erbanspruch. Wer Kunst, Kultur oder gesellschaftliches Engagement über das eigene Leben hinaus fördern möchte, kann dies durch ein Testament bewusst gestalten. Gemeinnützige Kulturvereine oder kulturelle Initiativen müssen dabei ausdrücklich genannt werden.
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nähere Informationen

Testament, Vermächtnis, Schenkung, Stiftung

Häufige Fragen zum Testament
  1. Warum ist ein Testament sinnvoll?
    Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was Sie weitergeben möchten – an Menschen, die Ihnen wichtig sind, oder an Themen und Werte, die Sie nachhaltig unterstützen möchten.
  2. Warum entscheiden sich Menschen dafür, zeitgenössische Kunst und Kultur zu unterstützen?
    Zeitgenössische Kunst und Kultur schaffen Räume für Begegnung, Fragen und neue Perspektiven. Viele Menschen möchten dazu beitragen, dass diese Räume auch in Zukunft bestehen.
  3. Wer kann ein Testament verfassen?
    Grundsätzlich jede volljährige Person, die entscheidungsfähig ist.
  4. Kann ich eine Kulturinstitution in meinem Testament berücksichtigen?
    Ja. Neben Familie oder nahestehenden Personen können auch gemeinnützige Einrichtungen sowie Organisationen aus Kunst und Kultur berücksichtigt werden.
  5. Was bewirkt eine Unterstützung von zeitgenössischer Kunst und Kultur?
    Sie kann dazu beitragen, künstlerische Arbeit, Vermittlungsangebote, Nachwuchsförderung und kulturelle Teilhabe langfristig zu sichern.
  6. Brauche ich dafür eine Notarin oder einen Notar?
    Nicht unbedingt. Ein Testament kann auch handschriftlich erstellt werden. Je nach persönlicher Situation kann rechtliche Beratung hilfreich sein.
  7. Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
    Dann wird der Nachlass nach den gesetzlichen Regelungen verteilt.
  8. Kann ich mein Testament später ändern?
    Ja. Ein Testament kann jederzeit angepasst, ergänzt oder widerrufen werden.
  9. Gibt es gesetzliche Ansprüche, die berücksichtigt werden müssen?
    Ja. Für bestimmte Angehörige bestehen gesetzliche Pflichtteilsansprüche.
  10. Was bleibt durch die Unterstützung von Kunst und Kultur?
    Kunstwerke, Begegnungen und Erfahrungen wirken oft weit über den Moment hinaus. Wer zeitgenössische Kunst und Kultur stärkt, ermöglicht Räume, die Menschen verbinden und zukünftige Generationen prägen können.
Alle Kulturinitiativen auf einen Blick.
Rechtliche Informationen
Die folgenden Informationen geben einen ersten Überblick zu Testament und Erbrecht in Österreich. Sie dienen der Orientierung und ersetzen keine persönliche rechtliche Beratung. Für individuelle Fragen empfiehlt sich die Beratung durch Notar:innen oder Rechtsanwält:innen.

Selbst bestimmen, was bleibt

Mit einem Testament können Sie festlegen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer Menschen, Projekte oder Anliegen – etwa zeitgenössische Kunst und Kultur – gezielt unterstützen möchte, kann dies in einem Testament ausdrücklich festhalten.

Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein gültiges Testament vor, wird das Vermögen nach den gesetzlichen Regelungen aufgeteilt. Dabei werden bestimmte Angehörige berücksichtigt.

Pflichtteilsansprüche
Auch wenn ein Testament besteht, haben bestimmte nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dazu zählen in Österreich insbesondere Kinder und Ehepartner:innen bzw. eingetragene Partner:innen.

Erbe oder Vermächtnis – wo liegt der Unterschied?
Erbschaft bedeutet, dass eine Person den gesamten Nachlass oder einen Anteil daran erhält.
Vermächtnis (Legat) bedeutet, dass eine bestimmte Sache oder ein bestimmter Betrag weitergegeben wird – etwa eine Summe zur Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur oder zur Unterstützung einer konkreten kulturellen Initiative.

Kann eine Kulturinstitution berücksichtigt werden?
Ja. Neben Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen können auch gemeinnützige Organisationen und Kulturinstitutionen in einem Testament berücksichtigt werden. Viele Menschen entscheiden sich dafür, kulturelle Räume, künstlerische Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe über das eigene Leben hinaus zu stärken.

Testament ändern
Ein Testament ist keine endgültige Entscheidung. Es kann grundsätzlich jederzeit angepasst, ergänzt oder widerrufen werden.

Wichtiger Hinweis
Diese Informationen sollen einen ersten Überblick geben. Rechtliche Rahmenbedingungen können sich je nach persönlicher Situation unterscheiden. Eine individuelle Beratung beim Notariat in Ihrer Nähe schafft Klarheit und Sicherheit.

 

ihr Notar in Salzburg
Testament verfassen – worauf kommt es an?

Mit einem Testament können Sie selbst entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschieht – und damit auch festlegen, ob ein Teil Ihres Vermögens künftig Kunst und Kultur unterstützen soll. Neben Angehörigen können auch Kulturvereine oder gemeinnützige Organisationen als Erb:innen eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht werden.

Damit Ihr letzter Wille eindeutig und rechtsgültig ist, braucht es einige grundlegende Angaben:

eigenhändiges Testament

  • Eine klare Überschrift
    z. B. „Testament“ oder „Mein letzter Wille
  • Angaben zur eigenen Person
  • Vollständiger Name und Geburtsdatum, optional auch die Adresse
  • Klare Benennung der Erb:innen

Wer soll etwas erhalten?

  • Bei Vereinen oder Organisationen empfiehlt sich die vollständige Bezeichnung laut Vereinsregister bzw. Impressum.
  • Klare Aufteilung des Nachlasses
  • Wenn mehrere Personen oder Organisationen bedacht werden, sollten Anteile eindeutig formuliert werden (z. B. 50 %; 30 %; 20 %).
  • Vermächtnisse genau beschreiben
  • Einzelne Gegenstände, Immobilien oder Geldbeträge sollten möglichst konkret bezeichnet werden.
  • Dies habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
  • Ort, Datum und Unterschrift

 


Fremdhändiges Testament

Ein fremdhändiges Testament wird von einer anderen Person verfasst oder am Computer erstellt.

Zusätzlich braucht es:

  • einen eigenhändigen Zusatz wie „Das ist mein letzter Wille“
  • die eigene Unterschrift
  • drei Testamentszeug:innen → Zeug:innen dürfen nicht selbst begünstigt sein und müssen volljährig sein

Gut zu wissen: Wer Kunst und Kultur berücksichtigen möchte, kann einen Kulturverein auf unterschiedliche Weise bedenken:

  1. als Erb:in des gesamten Nachlasses ... unter Berücksichtigung möglicher Pflichtteilsansprüche
  2. als Miterb:in neben anderen Personen oder Organisationen
  3. durch ein Vermächtnis, etwa für ein Atelier, eine Sammlung oder einen Geldbetrag
  4. durch eine Auflage, die einen bestimmten Zweck festlegt – etwa Nachwuchsförderung, Arbeitsräume oder kulturelle VermittlungEin Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei mehreren Begünstigten oder komplexeren Vermögenssituationen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Testament - Beispiele
Vermächtnis, Schenkung, Stiftung

Nicht immer muss eine Organisation als Erb:in des gesamten Vermögens eingesetzt werden. Es gibt unterschiedliche Wege, Kulturvereine oder Kultureinrichtungen zu unterstützen:

Vermächtnis

Einer Kultureinrichtung wird gezielt ein bestimmter Vermögenswert zugewendet.

Das kann sein:

  • ein Geldbetrag
  • eine Immobilie oder ein Atelier
  • Kunstwerke oder Sammlungen
  • Wertgegenstände
  • Sparbücher oder WertpapiereBeispiel:

„Mein Atelier in Salzburg vermache ich dem Kulturverein XY.“


Schenkung zu Lebzeiten

Die Unterstützung erfolgt bereits zu Lebzeiten und kann unmittelbar wirksam werden.

Das kann sein:

  • Geldspenden
  • Sachwerte
  • Kunstwerke
  • Räumlichkeiten oder Nutzungsrechte

Der Vorteil: Die Wirkung kann direkt erlebt und begleitet werden.


Stiftung

Mit einer Stiftung kann Vermögen langfristig einem bestimmten kulturellen Zweck gewidmet werden.

Möglich sind beispielsweise:

  • Förderung junger Künstler:innen
  • Erhalt kulturellen Erbes
  • Unterstützung bestimmter Kunst- oder Kultursparten
  • dauerhafte ProjektförderungStiftungen eignen sich meist bei größeren Vermögen und benötigen eine rechtliche sowie steuerliche Beratung.

Gut zu wissen: Während Vermächtnisse im Testament festgelegt werden, können Schenkungen bereits zu Lebzeiten erfolgen; Stiftungen wiederum können entweder zu Lebzeiten oder im Rahmen einer Nachlassregelung eingerichtet werden.

mehr zu Erben und Vererben auf Österreich.gv.at
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Testament

Sehen Sie hier Musterbeispiele für eigenhändige und fremdhändige Testamente. Die unterschiedlichen Szenarien dienen als Orientierung und zeigen, wie ein letzter Wille aufgebaut sein kann. Je nach persönlicher Situation und gewünschter Nachlassregelung können Inhalte individuell angepasst werden.
Testament-Beispiele
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Unsere Mitglieder

Der Dachverband.Kultur vertritt über 90 zeitgenössische Kulturvereine, Initiativen und Kollektive. Entdecken Sie unterschiedliche Sparten und lernen Sie Kulturorganisationen kennen, die Sie langfristig unterstützen möchten. Ein Vermächtnis kann dazu beitragen, künstlerische Arbeit, kulturelle Vielfalt und gesellschaftliche Räume nachhaltig weiterzutragen.
gemeinnützige Kulturvereine
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Erbrecht vertiefend

Weiterführende rechtliche Informationen zu Testament, Vermächtnis, Schenkung und Stiftung finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform der Republik Österreich.
Erben und Vererben auf österreich.gv.at

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