Kulturverein
Die meisten unserer Mitglieder sind als Vereine organisiert. Für Kulturvereine in unseren Reihen ist die Gemeinnützigkeit ein wesentliches Merkmal, diese muss in den Statuten festgehalten sein. Um einen Verein zu gründen braucht es mindestens zwei Personen, einen Vereinsnamen, Vereinszweck(e), Vereinsstatuten und ein Leitungsorgan (Vorstand). Eine Guideline zum Gründen von Vereinen findet ihr beim → Bundesministerium für Inneres.
Der Verein kann von zwei Gründer:innen bei der Vereinsbehörde angezeigt, sprich gemeldet, werden. Dazu braucht es Anzeige der Vereinserrichtung, die Anzeige der organschaftlichen Vertreter:innen sowie ein Exemplar der Statuten.
Die IG Kultur hat Musterstatuten für Vereine erarbeitet.
Die Broschüre der IG Kultur Wien, IG Kultur Österreich und des Kulturinfoservice gibt einen detaillierten Überblick zu allen Fragen der Vereinsgründung.
Informationen und häufig gestellte Fragen zu Steuern, Gemeinnnützigkeit und Regisiterkassenpflicht werden hier beantwortet.